"Schulbegleitungen leisten einen wertvollen Beitrag" – doch ohne klare Rahmenbedingungen wird es schwierig (bleiben)

Damit Kinder wirklich profitieren, braucht es mehr pädagogische Qualifikation, klare Rollen und gute Zusammenarbeit im Schulalltag

Schulbegleitungen sind aus dem Schulalltag vieler Kinder mit Unterstützungsbedarf nicht mehr wegzudenken – doch die Praxis ist komplex. Wie können Quereinsteiger:innen fachlich qualifiziert werden? Und wie gelingt die Zusammenarbeit mit Lehrkräften? Im Interview erläutert Erziehungswissenschaftlerin Dr. Tabea Rief pädagogische Herausforderungen, strukturelle Widersprüche und konkrete Handlungsmöglichkeiten. 

Redaktion: Frau Dr. Rief, lassen Sie uns mit den Grundlagen beginnen: Wie würden Sie den Begriff Schulbegleitung definieren und welche wesentlichen Aufgaben umfasst diese Rolle?

Dr. Tabea Rief: Eine einheitliche Definition für die Maßnahme, über die wir heute sprechen, gibt es bislang nicht. Geläufig sind – oft mit regionalen Bezügen – Begriffe wie Teilhabeassistenz, Integrationshilfe, Schulassistenz oder Schulbegleitung – diese Vielfalt zeigt bereits die begrifflichen und inhaltlichen Unschärfen. 

Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung – allerdings zunächst ohne pädagogischen Auftrag. Ziel ist es, individuelle Teilhabebarrieren abzubauen, also strukturelle oder personelle Defizite im schulischen Umfeld auszugleichen und so den Schulbesuch zu ermöglichen. Die Aufgaben der Schulbegleitung sind deshalb auch nicht standardisierbar. Sie richten sich flexibel nach den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen der Schüler:innen und sind immer auch abhängig vom Einsatzort der Schulbegleitung. 

Redaktion: Unter welchen Voraussetzungen haben Schüler:innen Anspruch auf Schulbegleitung, und wer entscheidet darüber?

Rief: Ein Anspruch auf Schulbegleitung besteht, wenn ein Kind in der Schule Unterstützung braucht, die das schulische Personal nicht leisten kann. Dieses sogenannte Nachrangigkeitsprinzip ist im Sozialgesetzbuch (§ 91 SGB IX) verankert: Erst wenn die Schule mit ihren eigenen Mitteln keinen angemessenen Bildungszugang sicherstellen kann, greift die Eingliederungshilfe beziehungsweise Jugendhilfe für einzelne Kinder und Jugendliche.

Der Antrag wird von den Eltern gestellt – je nach Art der Beeinträchtigung beim Sozial- oder Jugendamt. Dort wird die Maßnahme geprüft, bewilligt und finanziert. Ausschlaggebend ist die Einzelfallprüfung. Entscheidend ist nicht zwingend eine formale Behinderung, sondern ob die schulische Teilhabe ohne zusätzliche Unterstützung erheblich eingeschränkt wäre. Schulbegleitung kommt also dann zum Einsatz, wenn individuelle Barrieren den Schulbesuch erschweren oder sogar unmöglich machen.

Redaktion: Wie groß ist der Bedarf an Schulbegleiter:innen in Deutschland?

Rief: Es gibt bislang keine zentrale Erfassung von Schulbegleitung – weder auf Landes- noch auf Bundesebene. Das liegt unter anderem an den getrennten Zuständigkeiten von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe sowie der kommunalen Verantwortung. Auch Schulen erheben bisher keine systematischen Daten. Zudem ist unklar, was genau erfasst werden soll: Die Anzahl der Maßnahmen? Der tatsächliche Stundenumfang? Oft teilen sich mehrere Teilzeitkräfte eine Maßnahme, das erschwert gemeinsam mit der dynamischen Entwicklung dieses Feldes die statistische Erfassung zusätzlich.

Eine übergeordnete Stelle, die Daten bündelt und auswertet, fehlt. Zwar liegen auf kommunaler Ebene Informationen vor, sie werden aber nicht systematisch zusammengeführt.

Angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung und der beträchtlichen öffentlichen Kosten wäre eine systematische Datenlage dringend notwendig, um Entwicklungen, Bedarfe und Mitteleinsatz im Sozialbereich besser verstehen und steuern zu können.

„Die Arbeit mit besonders schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen erfordert hohe fachliche und persönliche Standards. Diese werden derzeit kaum abgesichert.“

Dr. Tabea Rief

Redaktion: Derzeit sind Eltern für die Beantragung der Schulbegleitung verantwortlich. Welche Herausforderungen bringt dieses Vorgehen mit sich?

Rief: In der Praxis unterstützen Schulen Eltern immer wieder bei der Beantragung von Schulbegleitung – etwa durch Hilfe beim Ausfüllen von Formularen. Formal sind und bleiben jedoch die Eltern/Erziehungsberechtigten Antragsteller:innen. Das birgt ein Gerechtigkeitsproblem: Nicht alle Familien verfügen über die nötigen Ressourcen oder Kompetenzen für den Antrag.

Nach Bewilligung müssen Eltern meist selbst einen Träger finden – oft mühsam und zeitaufändig. Lange Wartelisten und hoher Organisationsaufwand machen das Verfahren zusätzlich belastend. Eine Alternative ist das Persönliche Budget: Eltern stellen die Schulbegleitung selbst an. Diese Option wird nur sehr selten genutzt, da sie zusätzliche Verantwortung und Verwaltungsaufwand mit sich bringt – aber auch eine engere Anbindung an die Schule, die anderen Eltern so nicht offensteht. Damit stellen sich grundlegende Fragen: Wie weit reicht der elterliche Einfluss in den Schulalltag? Was darf die Schulbegleitung berichten? Wie gelingt die Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und Begleitung? Einheitliche, verlässliche Standards fehlen hier bislang.

Redaktion: Für Schulbegleiter:innen gibt es keine formelle berufliche Ausbildung. Wer kann in diesem Bereich tätig werden, und welche Risiken entstehen dadurch hinsichtlich der Qualität und Effektivität der Begleitung?

Rief: Derzeit kann grundsätzlich jede:r als Schulbegleitung arbeiten, denn ein flächendeckendes Fachkräftegebot existiert nicht. In der Praxis gelten meist zwei Mindestkriterien: Sprachniveau B2 und ein erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge. Angesichts wachsenden Bedarfs und langer Wartelisten berichten Träger, dass diese Anforderungen häufig ausreichen, unabhängig von pädagogischer Qualifikation oder Erfahrung. Das wirft zentrale Fragen auf: Die Arbeit mit besonders schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen erfordert hohe fachliche und persönliche Standards. Diese werden derzeit kaum abgesichert. Gleichzeitig wächst der Bedarf weiter und mit ihm die Zahl unqualifizierter Kräfte im System.

Erhalten Schüler:innen im Rahmen der Jugendhilfe eine Schulbegleitung, kann im Einzelfall ein Anspruch auf eine fachlich qualifizierte Begleitperson bestehen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine entsprechende Fachkraft auch tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein muss. Ist dies nicht der Fall, kann ersatzweise auch eine geeignete Quereinsteiger:in eingesetzt werden.

Redaktion: Welche Kenntnisse und Kompetenzen bräuchten Schulbegleiter:innen aus Ihrer Sicht, um ihre Rolle im schulischen Kontext professionell und wirksam auszufüllen?

Rief: In einem pädagogischen Setting wie der Schule wirkt jedes Handeln mehr oder weniger auch pädagogisch, selbst wenn es als rein assistierend beschrieben wird. Auch Tätigkeiten, die auf den ersten Blick nicht oder kaum pädagogisch erscheinen, wie das Bereitstellen von Materialien oder die Organisation des Arbeitsplatzes beeinflussen Fragen von Selbstständigkeit, Beziehungsgestaltung und Entwicklung und haben in diesem Kontext einen pädagogischen Gehalt. Deshalb braucht Schulbegleitung grundlegende pädagogische Kenntnisse: etwa zu professioneller Beziehungsgestaltung, Bindung und Exploration, sozial-emotionaler Entwicklung oder gelingender Elternarbeit.

Zudem sind spezifische Kenntnisse zu Förderbedarfen und Behinderungsbildern nötig. In der Praxis reichen kurze Schulungen, etwa im Umgang mit Kindern im Autismus-Spektrum oft nicht aus, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden. Auch bei nonverbaler Kommunikation oder sprachlicher Entwicklung braucht es mehr als bloße Assistenz: etwa Wissen über Unterstützte Kommunikation (UK) und gezielte Methoden.

Selbst pädagogische Fachkräfte bringen häufig kein spezifisches Wissen über das Arbeitsfeld Schule mit. Wer beispielsweise Lernprozesse in der Grundschule, die Bedeutung von Peergroups oder schulische Strukturen und Rollenverteilungen nicht kennt, kann die eigene Rolle im System kaum wirksam ausfüllen. Multiprofessionelle Zusammenarbeit erfordert ein Verständnis der Besonderheiten schulischer Dynamiken. Kurz gesagt: Wirksame Schulbegleitung setzt beides voraus: pädagogisches Grundlagenwissen und spezifisches Know-how über das System Schule.

Redaktion: Welche Aufgaben können Schulbegleiter:innen im Klassenzimmer sinnvoll übernehmen und was bleibt weiterhin Verantwortungsbereich der Lehrkraft?

Rief: Aus Sicht vieler Lehrkräfte wird Schulbegleitung in belasteten Situationen als Entlastung empfunden. Die Präsenz einer weiteren Person kann jedoch dazu führen, dass Lehr- und Lernprozesse delegiert oder – salopp gesagt – als „erledigt“ abgehakt werden, wenn sich jemand um ein einzelnes Kind kümmert.

Wo Wissen über Rolle und Funktion fehlt, entsteht häufig eine Koexistenz im Klassenraum: hier die Lehrkraft mit der Klasse, dort das einzelne Kind mit seiner Schulbegleitung. Diese Trennung kann sich räumlich und inhaltlich verfestigen, mit negativen Folgen für die Integration und Teilhabe. Kritisch wird es, wenn Schulbegleitungen Lehraufgaben übernehmen, die zur Kernverantwortung der Lehrkraft gehören. Wenn Inhalte eingeführt, Aufgaben erklärt oder eigenständig unterrichtet wird, entsteht ein Ungleichgewich und das sowohl in der Bildungsqualität als auch in der Gerechtigkeit des Unterrichts.

Auch deshalb ist es wichtig, dass Schulen wissen, wer als Schulbegleitung in die Klasse kommt. Handelt es sich um eine pädagogische Fachkraft oder nicht? Falsche Annahmen über Qualifikation und Zuständigkeit führen leicht zu Fehlrollen und Enttäuschungen.

„Aus pädagogischer Sicht bedeutet entwicklungsförderliche Begleitung jedoch oft: sich zurücknehmen, präsent bleiben, Selbstständigkeit ermöglichen. Diese Haltung muss vermittelt werden – durch Anleitung, Reflexion und Fortbildung.“

Dr. Tabea Rief

Redaktion: Gibt es Good-Practice-Beispiele für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Lehrkräften und Schulbegleitungen?

Rief: Wichtig ist, dass Lehrkräfte und Schulleitungen gemeinsam mit Schulbegleitungen klären, wie diese sinnvoll und verbindlich in den Schulalltag eingebunden werden können. Dabei treffen zwei unterschiedliche Systemlogiken aufeinander, die zunächst überhaupt nicht auf Zusammenarbeit ausgelegt sind: Schule und Eingliederungshilfe. Schulbegleitungen werden vom Träger, bei dem sie angestellt sind, entsandt und sind nicht dem schulischen Dienstweg unterstellt, das führt zu Grauzonen bei Zuständigkeiten, Weisungsbefugnissen und Rollenklärung. Gute Zusammenarbeit gelingt meist dort, wo klare Absprachen getroffen werden, etwa in Form symbolischer Kooperationsvereinbarungen. Darin können neben allgemeinen Regelungen zur Zusammenarbeit beispielsweise auch praktische Vorgaben zu Pausen, Handynutzung oder Rauchverhalten vereinbart werden, um Verbindlichkeit und auch Transparenz für alle Beteiligten zu schaffen.

Ein bewährter Ansatz ist es, eine feste Ansprechperson für Schulbegleitungen innerhalb der Schule zu benennen beispielsweise aus der erweiterten Schulleitung oder Stufenkoordination. Diese Person kann als Multiplikatori:in Fortbildungen besuchen, Rückmeldungen sammeln und die Zusammenarbeit aktiv begleiten.

Redaktion: Kehren wir noch einmal ins Klassenzimmer zurück und blicken auf die Beziehung zwischen Schulbegleitung und Kind. Nähe und Distanz ist dabei ein immer wiederkehrendes Spannungsfeld. Können Sie das näher erläutern?

Rief: Die weiterhin vorherrschende 1:1-Struktur von Schulbegleitung schafft zwangsläufig Nähe und das räumlich, sozial und emotional. Diese Nähe kann Abhängigkeiten fördern und erschwert oft die nötige pädagogische Distanz. Gerade bei Schulbegleitungen ohne pädagogische Ausbildung zeigt sich häufig eine andere Berufslogik: Unterstützung wird mit "Tun" gleichgesetzt. Aus pädagogischer Sicht bedeutet entwicklungsförderliche Begleitung jedoch oft: sich zurücknehmen, präsent bleiben, Selbstständigkeit ermöglichen. Diese Haltung muss vermittelt werden – durch Anleitung, Reflexion und Fortbildung.

Die unklare Rollendefinition von Schulbegleitung lässt viel Raum für Interpretation. Manche Schulbegleitungen entwickeln enge, beinahe familiäre Beziehungen. Um Schulbegleitung professioneller zu gestalten, braucht es mehr Sensibilität für Nähe und Distanz und ein klares Rollenverständnis. Das ist ein zentraler Baustein für wirksame und verantwortungsvolle Unterstützung im schulischen Alltag. 

Redaktion: Bereits die Platzierung der Schulbegleitung im Klassenraum kann ihre Arbeit beeinflussen. Wie wirkt sich dies auf das Lernen und die Integration der Schüler:innen aus?

Rief: Häufig sehen wir in der Praxis zwei Varianten: Entweder sitzt die Schulbegleitung direkt neben dem Kind, meist seitlich versetzt an der Ecke des Tisches oder auf dem Platz in der Reihe direkt neben dem Kind, oder sie positioniert sich im hinteren Bereich mit Blick auf die Klasse. Die räumliche Position der Schulbegleitung kann das emotionale Erleben des Kindes stark beeinflussen. Eine ständige Präsenz im Rücken kann verunsichern oder ablenken, besonders bei Kindern mit hohem Rücksicherungsbedarf. Sinnvoll kann in solchen Fällen eine Sichtverbindung sein, das heißt präsent, aber nicht aufdringlich, sodass das Kind weiß: „Ich kann Hilfe holen, wenn ich sie brauche.“ Wichtig ist auch, (räumliche) Stigmatisierung zu vermeiden: Wenn die Schulbegleitung als dauerhafter „Schatten“ wahrgenommen wird, kann das die soziale Integration des Kindes behindern. In einer Untersuchung zu Peerkontakten bei Schulbegleitung aus der Perspektive von Grundschüler:innen fiel in diesem Kontext der Satz: "Der hat immer 'ne zweite Mutter bei sich". Das finde ich sehr eindrücklich. Nicht zuletzt birgt räumliche Nähe das Risiko vorschnellen Eingreifens. Unterstützt die Schulbegleitung zu früh, nehmen wir dem Kind wichtige Lernerfahrungen zum Beispiel Frustration auszuhalten oder selbstständig Lösungen zu finden. Das kann langfristig zu Abhängigkeit führen und stellt eine zentrale pädagogische Herausforderung dar.

Wichtig finde ich, dass Lehrkraft und Schulbegleitung sich gemeinsam Gedanken darüber machen, wo Schulbegleitung einen eigenen Platz im Klassenraum haben kann. Eine mögliche Lösung habe ich in meiner Forschung als eigenes „Schulbegleitungspult“ neben dem Lehrerpult beobachtet. Das bietet Rückzugsmöglichkeiten und unterstützt eine professionelle Balance zwischen Nähe und Distanz.

Redaktion: Was weiß die Forschung über den Einfluss von Schulbegleiter:innen auf die langfristige Entwicklung der Schüler:innen?

Rief: Bislang fehlt es an wissenschaftlichen Erkenntnissen darüber, wie sich die Abhängigkeit von Schulbegleitung über die Schulzeit hinweg entwickelt. Eine Längsschnittstudie wäre dringend nötig zur Frage, wie sich Selbstständigkeit von Schüler:innen mit Schulbegleitung bis ins junge Erwachsenenalter entfaltet. Berichte aus der Praxis- vom Bundesfachverband Schulbegleitung zeigen: Besonders im Autismus-Spektrum begleiten Schulbegleitungen Kinder oft über die gesamte Schullaufbahn hinweg. Die Unterstützung reicht dabei weit über fachliche Inhalte hinaus und betrifft auch Alltagsthemen wie Materialorganisation, soziale Interaktion oder Frustrationstoleranz.

Die zentrale Herausforderung: Dauerhafte (unreflektierte) Unterstützung kann langfristig zu Abhängigkeit führen, mit Folgen für Ausbildung und Lebenspraxis. Wenn Konflikte regelmäßig durch Dritte geregelt und Gruppendynamiken moderiert werden, bleibt wenig Raum für eigene Lösungsstrategien und Selbstwirksamkeit. Häufig wird das Ausmaß der Abhängigkeit erst deutlich, wenn die Schulbegleitung wegfällt. Dann ist es aber oft zu spät, gegenzusteuern. 

Dabei geht es nicht um Schuldzuweisungen an einzelne Schulbegleitungen, sondern um strukturelle Fragen: Wie ist die Maßnahme angelegt? Welche fachlichen und politischen Rahmenbedingungen fehlen? Schulbegleitungen leisten oft einen wertvollen Beitrag, doch ohne klare Leitlinien, fachliche Begleitung und Schutz vor emotionaler Überforderung geraten sie schnell in Rollenkonflikte. Diese strukturellen Spannungsfelder werden bislang viel zu wenig beachtet.

Redaktion: Redaktion: Inwiefern trägt das Konzept der Schulbegleitung überhaupt zur Inklusion und zur Verwirklichung einer „Schule für alle“ bei?

Rief: Schulbegleitung ist meist als Einzelfallmaßnahme organisiert, die sich an den individuellen Bedürfnissen einzelner Kinder orientiert. Damit wirkt sie eher integrativ als inklusiv. Sie ermöglicht Teilhabe, ohne das Bildungssystem grundlegend zu verändern.

Daraus entsteht ein Dilemma: Einerseits ist Schulbegleitung eine notwendige und einklagbare Unterstützung, die Barrieren im aktuellen Schulalltag überwindet. Andererseits kann sie zur dauerhaften Krücke eines Systems werden, das eigentlich verändert werden müsste.

Dieses Spannungsfeld ist professionell herausfordernd: Einerseits braucht es bessere Rahmenbedingungen und mehr Professionalität in der Schulbegleitung, andererseits muss der Blick auf langfristige Schulentwicklung gerichtet bleiben, mit dem Ziel, dass weniger individuelle Unterstützung nötig wird. Es ist damit nicht nur eine pädagogische, sondern auch eine bildungs- und gesellschaftspolitische Frage, wie Teilhabe an Bildung organisiert werden soll, durch individuelle Hilfen oder durch strukturellen Wandel.

Redaktion: Wenn Sie sich für das zukünftiges Schulsystem etwas wünschen dürften, was wäre das?

Rief: Ich wünsche mir ein Bildungssystem, in dem alle Kinder unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen mit Freude lernen können und in dem auch alle an Schule beteiligten Fach- und Lehrkräfte gesund und professionell arbeiten können. Dafür brauchen wir ein modifiziertes Verständnis von Lernen: Welche Inhalte sind beispielsweise angesichts aktueller gesellschaftlicher und weltpolitischer Entwicklungen, wie Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz (KI) und globalen Krisen wirklich relevant? Und wie stärken wir die Future Skills junger Menschen? Zentral bleibt für mich: Ohne professionelle Beziehungsgestaltung kein gelingendes Lernen. Neben zukunftsrelevanten Inhalten müssen wir Beziehung als zentralen Kern von Bildung anerkennen. 

Redaktion: Frau Dr. Rief, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Zur Person

Dr. Tabea Rief ist Erziehungswissenschaftlerin und aktuell Vertretungsprofessorin für Pädagogik in der Sozialen Arbeit an der Hochschule Darmstadt. Sie hat über Schulbegleitung als Maßnahme zur Umsetzung schulischer Inklusion promoviert, ist Fachreferentin des Bundesfachverbands Schulbegleitung und bietet Fort- und Weiterbildung sowie Vorträge zum Thema Schulbegleitung an.  

Mehr Informationen und Kontakt: https://www.tabea-rief.com/ 

  • Ehrenberg, K./Lücke, M. (2017): „Der hat immer 'ne zweite Mutter bei sich.“ Peerkontakte bei Schulassistenz aus der Perspektive von Grundschülerinnen und Grundschülern. In: Sonderpädagogische Förderung heute 62 (1). S. 34–45. 
  • Laubner, M./Lindmeier, B./Lübeck, A. (2022): Schulbegleitung in der inklusiven Schule. Grundlagen und Praxis. Weinheim. 
  • Rief, Tabea (2023): Schulbegleitung als Maßnahme zur Umsetzung schulischer Inklusion. Eine fallrekonstruktive Analyse zu einer professionalisierungsbedürftigen Praxis. Würzburg. 
  • Rief, T./ Lübeck, A./ Laubner, M. (2025): Schulbegleitung verstehen und gestalten. 20 Perspektiven auf schulische Eingliederungshilfe. Weinheim. In Erscheinung